Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Der BGH untersagte mit seinem Urteil eine entsprechende Klausel. Das Entgelt von bis zu 2,95 € sei unangemessen hoch, erklärten die Richter und benachteilige die Kunden in unangemessener Weise, weil diese unabhängig von Höhe und Laufzeit des Kredits das Entgelt tragen müssen. Kassiert die Bank nicht nur Zinsen, sondern immer ein Mindestentgelt, kann es passieren, dass der Kunde wegen einer Überziehung um wenige Cent mehrere Euro Gebühr zahlen muss. Damit hatten Klagen von Verbraucherschützern gegen die Deutsche Bank und die Targobank Erfolg.

BGH, 25.10.2016, XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15