Im Fall eines Berliner Testaments können die Jobcenter SGB II-Empfänger, unter bestimmten Voraussetzungen, auffordern den Anspruch auf den Pflichterbteil gelten zu machen. Grundsätzlich kann ein Jobcenter nicht verlangen, dass im Fall eines Berliner Testaments der Pflichtteil des Erbes geltend gemacht wird. Das sei nach Auffassung des Gerichtes nicht zumutbar, da damit der ausdrücklich vereinbarte Wille der Eltern unterlaufen würde. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn ausreichend Barvermögen vorhanden ist, um ausgeschlossene Erben auszuzahlen.

SG Mainz AZ: S 4 AS 921/15 v. 23.08.2016