In der Ausgabe 27/2016 des Ministerialblatts NRW wurde ein Runderlass veröffentlicht, mit dem die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenz“ bis 31.12.2018 verlängert werden. Der Erlass bedeutet für die betroffenen Beratungsstellen wieder mehr Planungssicherheit.
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