Laut Urteil des BGH kann eine Verletztenrente des Schuldners aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Die Unfallversicherung stellt keine Ausnahme dar.

BGH 20.10.2016 – Aktenzeichen X ZB 66/15

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration