Laut Urteil des BGH kann eine Verletztenrente des Schuldners aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Die Unfallversicherung stellt keine Ausnahme dar.
BGH 20.10.2016 – Aktenzeichen X ZB 66/15Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz