BGBl.2016IS.2591: Die vom deutschen Gesetzgeber beschlossenen Vorschriften zur Durchführung der Europäischen Kontenpfändungsverordnung regeln Zuständigkeit, Verfahren und Rechtsmittel für grenzüberschreitende Kontopfändungen. Hierzu gehören u.a. kosten- und vermögensrechtli-che Regelungen sowie eine Reform der Justizbeitreibungsordnung und der ZPO, z. B. §754a ZPO: „Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden“. Die Bagatellgrenze von 500 € (§802 l ZPO Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers) entfällt.

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration