Bei Verstößen gegen den Daten- oder Verbraucherschutz im Internet soll künftig das Kartellamt
einschreiten können. Dies berichtet die ZEIT online am 21.11.2016. So soll der Verbraucherschutz
im Netz zukünftig gestärkt werden. Dies soll nach dem Willen der Koalition durch eine Reform
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschehen.
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