Null-Prozent-Finanzierungen sind gerade zur Weihnachtszeit bei Händlern sehr beliebt. Aufgrund einer Gesetzesänderung können Kreditverträge ohne Zinszahlungen erstmals widerrufen und Zah-lungen im Falle eines Mangels gestoppt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Verbraucher haben nun 14 Tage Zeit, ihren Widerruf zu erklären, wenn sie einen Zinslos-Kredit über mehr als 200 Euro und einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Monaten abge-schlossen haben.
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