Der Bundesrat hat der Anhebung des Arbeitslosengeldes II am 16.12.2016 zugestimmt. In einer Entschließung wiederholt er allerdings Bedenken, die er bereits gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf geäußert hatte. So sehen die Länder eine Unterfinanzierung bei Gebrauchsgütern für den Haushalt. Auch die Leistungen für das Schulbedarfspaket müssten erhöht und der tatsächliche Bedarf an Sehhilfen sichergestellt werden. Zudem warnt der Bundesrat vor einer Schlechterstellung von Leistungsberechtigten, die ab 2020 eine andere Regelbedarfsstufe als bisher bekommen sollen.
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