• Rundfunkgebühren: Artikel 4 des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist am 01.01.2017 in Kraft getreten. Er erlaubt erstmals eine rückwirkende Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum nachweislich vorgelegen haben.
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Ausgenommen sind nach wie vor Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung oder in einer Berufsbildungsvorbereitung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Arbeitsaufnahme und bestimmte Gruppen von Praktikant*innen.
  • Sozialversicherung: In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag um 0,2 auf 2,55 %. Kinderlose Versicherte müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent zahlen. Ihr Beitragssatz beträgt 2,8 Prozent. Der Rentenversicherungsbeitrag und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bleiben mit 18,7 % und 1,1 % stabil.
  • Hartz IV: Für Hartz IV – Empfänger*innen gibt es mehr Geld. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigt der Regelsatz auf 291 €, für Haushaltsvorstände auf 409 € und für Paare auf 364 €. Die Bußgeld-Regeln für Hartz-IV-Empfänger*innen werden verschärft. Zu den neuen Regelsätzen
  • Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss: Das Kindergeld steigt um 2 € pro Kind. Für die ersten beiden Kinder gibt es dann 192 €, für das dritte Kind 198 € und für jedes weitere Kind 223 €. Ab 2018 erfolgt eine weitere Erhöhung um jeweils 2 €. Der Kinderzuschlag erhöht sich auf 170 €. Der Unterhaltsvorschuss steigt für Kinder bis zu 5 Jahren auf 150 € monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 201 € pro Monat. Anspruch auf Leistung soll zukünftig bis zur Volljährigkeit bestehen. Darüber finden aktuell Verhandlungen mit den Bundesländern statt. Info
  • Flexi-Rente: Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird variabler. Rentenansprüche können seit 01.01. durch eine Beschäftigung in Teilzeit aufgebessert werden. Ab 01.07. gelten die neuen Bestimmungen zur stufenlosen Teilrente und zum erweiterten Hinzuverdienst.
  • Pflege: Es werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Pflegebedürftige erhalten jetzt auch bei geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen Zugang zu Leistungen. Die Pflege vor Ort wird gestärkt. Info
  • Teilhabegesetz: Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgeführt und in das SGB IX integriert. Die Vermögensfreibeträge werden erhöht und Fachleistungen werden künftig von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt.
  • Prozesskostenhilfe: Die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe wurden zum 01.01.2017 erhöht. Die neuen Sätze finden sich Hier

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration