Nachtarbeitszuschläge sind, sofern sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von §3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar (Leitsatz). Die seit langem umstrittene Frage der Pfändbarkeit von steuerfreien Zuschlägen ist hiermit zugunsten des Schuldners entschieden worden.
BGH Beschl. v. 29.6.16 -VII ZB 4/15Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz