Mit seinem Urteil erklärte das OLG mehrere AGB-Klauseln eines Telefonanbieters für unwirksam. Dies betraf die Rücklastschriftpauschale, Portokosten pro Mahnung sowie Mahn- und Sperrgebühr.
Urteil OLG Koblenz, 30.06.2016, AZ 2 U 615/15Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz