Die Europäische Kommission hat am 22.11.2016 den Entwurf für eine „Richtlinie über Insolvenz, Restrukturierung und zweite Chance“ vorgelegt. Danach soll für überschuldete Selbständige eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren Verfahrensdauer möglich sein, ohne dass dies von bestimmten Zahlungsquoten abhängig gemacht würde (Artikel 20 des Richtlinienvorschlags wörtlich: „The period of time after which over-indebted entrepreneurs may be fully discharged from their debts shall be no longer than three years“).
Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Übernahme dieser Drei-Jahres-Regelung auch für Verbraucherverfahren. Denn „Verbraucher, die über längere Zeit in Schulden gefangen sind, werden nicht in der Lage sein, einen nennenswerten Beitrag zur Wirtschaft zu leisten, weder als Produzent noch als Konsument“. Das weitere Gesetzgebungsverfahren (im Europäischen Parlament und Rat und sodann in Deutschland) bleibt abzuwarten, aber der zitierte Satz lässt hoffen. Informationen (auch in deutscher Sprache) unter:
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