Bund und Länder haben sich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für die Kinder von Al-leinerziehenden geeinigt. Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Er hilft Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Betroffene bisher nur maximal 72 Monate lang und bis zum 12. Lebensjahr. Ab dem 01.07.2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt, gestaffelt nach Alter, bis zu 268 Euro monatlich.

Mitteilung BMFSFJ

 

 

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