Ausführlich stellt der AK InkassoWatch die Entwicklung in den Rechtsentscheidungen vor. Als Fazit empfiehlt er in den Fällen, in denen Inkassounternehmen bzw. -anwälte im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens als „Nebenforderung“ Doppelkosten geltend machen, Klienten zu bestärken, die entsprechenden Rechtsmittel (Teil-Widerspruch bzw. Teil-Einspruch gegen die Rechtsanwalts-kosten) einzulegen.
Kostendopplung-Inkasso-und-Rechtsanwaltskosten
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