Mit einer „Kleinen Lösung“ sollen mit dem am 5. April 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ nachteilige Härten für Gläubiger vermieden werden. Auch sollen Arbeitnehmer geschützt werden, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht. Geändert sind insbesondere die §§ 133 InsO (vorsätzliche Benachteiligung) und 142 InsO (Bargeschäft).

Gesetz vom 29.03.2017 – Rechtssicherheit bei Anfechtungen

 

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