Eine Firma, die vor allem fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen ohne klar-stellenden Zusatz nicht als „Deutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.17 – 27 W 179/17

 

 

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