Die Pfändungsfreigrenze nach der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO erhöht sich ab dem 01.07.2017 bei Alleinstehenden von 1.079,99 Euro auf 1.139,99 Euro. Bei einer Unterhaltspflicht erhöht sich der Tabellenfreibetrag auf 1.569,99 Euro (bislang 1.479,99 Euro). Diese und weitere Beträge finden sich in der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017″ im Bundesgesetzblatt (Nr. 18 vom 07.04). Die Kolleg*innen von der LAG Schuldnerberatung Hamburg haben dazu eine PDF-Datei erstellt, in der die Darstellung in 100-Euro-Schritten erfolgt und die Beträge gerundet sind. Weiter wird nicht nur der pfändbare Betrag, sondern auch der dem Schuldner verbleibende Betrag dargestellt. Diese Art des Tabellenauszuges ist daher zwar ein wenig ungenau, gibt aber einen guten Überblick.

Pfändungstabelle BGBl. ab 1.7.2017Infodienst SchuldnerberatungPfändungstabelle 2017 in 100-Euro-Schritten