Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zu „Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland“ darauf hingewiesen, dass für die Gewährleistung eines ausreichenden Schuldnerberatungsangebots die Kommunen zuständig sind.

Kleine Anfrage

 

 

 

 

 

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