Das Mutterschutzrecht ist neu geregelt. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 01.01.2018 gelten. Insbesondere wurden die Schutzfristen nach Geburten von Kindern mit Behinderungen und bei Fehlgeburten ausgeweitet sowie für Schüler*innen und Student*innen eingeführt. Verbessert wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine entsprechende Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls.

BMFSFJ Reform des Mutterschutzes

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration