Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt haben, wird mit der Neuregelung der Unterhaltsvorschuss ab dem 01.07.2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Die Leistungserbringung steht allerdings für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres unter dem Vorbehalt, dass sie selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen oder durch die UVG-Leistungen ihre Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
BMFSFJ Neuregelung des Unterhaltsvorschusses
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