Mit der neuen Version des SGB II – Rechners von Tacheles e. V. werden auch der Kinderzuschlag und das Wohngeld in die Berechnung einbezogen. Wenn durch Wohngeld und Kinderzuschlag der Bedarf gedeckt werden kann, dann erfolgt dazu ein entsprechender Hinweis.

SGB-II-Rechner von Tacheles

 

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration