Wenn Schuldner bei einer Kontopfändung z.B. durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes erweiterten Vollstreckungsschutz benötigen, ist in diesem Fall die vollstreckende Behörde als Pfändungsgläubiger gleichzeitig für die Einhaltung des Vollstreckungsschutzes zuständig. Die Verbraucherzentrale NRW hat hierzu ein Informationsblatt zur Vorlage bei den Vollstreckungsstellen der öffentlichen Gläubiger erstellt.

Informationen zum Schuldnerschutz bei Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger

 

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration