Die Novelle der Privatinsolvenz in Österreich wurde am 28. Juni im Nationalrat beschlossen und tritt am 1. November 2017 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen: Es gibt keine Mindestquote mehr für die Schuldenregulierung und die Verfahrensdauer im Abschöpfungsverfahren wird auf fünf Jahre verkürzt. Schuldner*innen ohne pfändbares Einkommen müssen einmal jährlich dem Gericht Auskunft über die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit geben.
Quelle: BAG-SB Newsletter 6-2017.

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