Der Deutsche Verein beleuchtet mit den vorliegenden Empfehlungen grundlegende Begriffe, methodische Fragestellungen und einzelne Schwerpunktthemen, die bei der Ausfüllung der Angemessenheitsgrenze nach geltendem Recht zu beachten sind. Er setzt sich dafür ein, die Regelungen zur Existenzsicherung (SGB II und XII) im Bereich Wohnen über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus weiterzuentwickeln. Leistungen für Unterkunftsbedarfe sind daran zu messen, ob sie den individuellen, existenznotwendigen Bedarf im Bereich Wohnen decken.
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