Unter dieser Überschrift hat das Bundessozialgericht eine PM zur 49. Richterwoche veröffentlicht. Die AG SBV war eingeladen und Vertreter der AG SBV haben auf dieser Tagung die Aufgaben und Herausforderungen sozialer Schuldnerberatung dargestellt. Vor allem ein unbeschränkter Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen gefordert. Der Zugang muss für alle Betroffenen rechtlich gesichert sein und darf nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt sein.

Pressemitteilung 58/2017 vom 16. November 2017 – Schulden und Sozialrecht – auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration