In der Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II wird geklärt, wann Regelungen des SGB II für junge Menschen in der Ausbildung als nachrangiges und zumeist ergänzendes Unterstützungssystem greifen. In einem ersten Schritt erfolgt eine rechtssystematische Darstellung der Zusammenhänge. Sodann wird personenkreisbezogen auf die Sicherung des Lebensunterhalts von Auszubildenden eingegangen. Die Arbeitshilfe soll dadurch die Handlungssicherheit bei der Anspruchsbeurteilung in verschiedenen Fallkonstellationen erhöhen.

Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II