Das Bundessozialgericht hat sich erstmals im Rahmen der jährlichen Richterwoche mit dem (Schwerpunkt-) Thema Schulden und Sozialrecht befasst und dazu die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zu der Tagung in Kassel eingeladen. Die Vertreter*innen der AG SBV haben bei der Tagung das Arbeitsfeld Schuldnerberatung vorgestellt und sich für einen unbe-schränkten Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen eingesetzt. Damit der Zugang nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt wird, hat die AG SBV einen Vorschlag für einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung entwickelt, der als neuer § 68a in das SGB XII aufgenommen werden soll. Dieser Vorschlag wurde auf der Tagung mit großem Interesse aufgenommen.
BSG- Pressemitteilung vom 16. November 2017Thesenpapiere und Präsentationen der 49. Richterwoche des Bundessozialgerichts
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