Durch einige kleine Änderungen soll der Schutz von Verbrauchern besser gewährleistet sein. Ab 2018 gelten Echtzeitüberweisungen in der Eurozone, damit sollen künstliche Verzögerungen entgegengetreten werden. Künftig dürfen auch keine Aufschläge beim Bezahlen mit Kreditkarte erhoben werden können. Neu ist auch, dass Kreditinstituten bei der Kreditvergabe deutlicher auf eine Rest-schuldversicherung hinweisen müssen. Auch Versicherer müssen bei den Kapital- Lebensversicherungen umfassende Informationen bereitstellen, damit Versicherungsnehmer deren Wert besser abschätzen können.

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration