Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung. Die Informationen und Vorlagen von Dr. Dieter Zimmermann sind auf den Stand zum 01.01.2018 angepasst.
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