Ein neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte soll ab 1. Januar 2018 dafür sorgen, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger stärker an den tatsächlich erzielten Einnahmen orientieren. Die Beitragsbemessung erfolgt zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen im Rahmen der bestehenden Mindestbemessungsgrundlagen und der Beitragsbemessungsgrenze. Dieses Verfahren kann zu Nachforderungen, aber auch zu Erstattungen von Beiträgen führen.

Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium vom 13.12.2017

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