Die LAG Schuldnerberatung Hamburg weist auf einen Beschluss des AG Hannover v. 30.10.17 (908 IK 820/17) hin, demzufolge die Bescheinigung des Scheiterns eines außergerichtlichen Einigungsversuchs auch schon vor Ablauf der Stellungnahmefrist zulässig ist. Die Schuldner seien ausdrücklich nicht verpflichtet, die Rückmeldung sämtlicher Gläubiger abzuwarten. Das AG Hannover stellt sich mit dieser Entscheidung explizit gegen den Beschluss des LG Hamburg (vgl. NRW Infodienst Schuldnerberatung Mai 2017). Den Beschluss des AG Hannover und weitere Anmerkungen von Matthias Butenob dazu gibt es hier:

AG Hannover v. 30.10.17 – 908 IK 820/17Anmerkung Matthias Butenob

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