Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro. Die Tabelle beginnt in der ersten Einkommensgruppe mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 Euro“ (bisher 1.500 Euro). Der Bedarfskontrollbetrag in dieser Gruppe ist gleich dem notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; dieser liegt weiterhin bei 880/1.080 Euro.

Düsseldorfer Tabelle mit Stand zum 01.01.2018