Die PKH-Bekanntmachung 2018 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Bundesgesetzblatt vom 22.12.2017 veröffentlicht (BGBl. 2017, 4012). Sie bringt höhere Freibeträge für das Einkommen bei der Berechnung eines Anspruchs auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Siehe dazu die Erläuterungen und Berechnungsbögen von Prof. Dr. Dieter Zimmermann:

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2018-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration