Ein Insolvenzplan bietet dem insolventen Verbraucher die Chance, sein Insolvenzverfahren abzukürzen. Beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre, kann sich diese durch einen Insolvenzplan auf weniger als ein Jahr verkürzen. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen Musterinsolvenzplan für Verbraucherinsolvenzverfahren erarbeitet, der – jeweils angepasst an das kon-krete Insolvenzverfahren – insolvenzrechtlichen Praktikern als Vorlage dienen kann. „Den Musterinsolvenzplan haben erfahrene Insolvenzrechtler für Praktiker auf dem diesjährigen Deutschen Insolvenzrechtstag in einem Workshop entwickelt. Er soll dazu beitragen, Betroffenen die vorzeitige Beendigung ihres Insolvenzverfahrens zu erleichtern“, erklärt Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft. Den Musterinsolvenzplan und weitere Informationen gibt es hier:

https://arge-insolvenzrecht.de/de/musterplan