Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind in der Praxis Fragen zur Auslegung der Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung aufgetreten. Die gesetzlichen Vorgaben sind nun in einer Verordnung konkretisiert. Die Verordnung vom 24.04.2018 soll laut BMJV aber „kein Handbuch der Kreditwürdigkeitsprüfung“ sein.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html
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