Die Schufa-Auskunft hat einen neuen Namen und eine neue Rechtsgrundlage: Das Recht auf grundsätzlich kostenfreie Auskunft in Form einer „Datenkopie“ gibt es nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Dabei ist umstritten, ob die Auskunft nun auch auf elektronischem Weg kostenfrei anzubieten ist.

https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu undhttp://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/schufa-datenschuetzer-pruefen-praktiken-wegen-neuer-datenschutzregeln-a-1212221.html

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration