Die Schufa-Auskunft hat einen neuen Namen und eine neue Rechtsgrundlage: Das Recht auf grundsätzlich kostenfreie Auskunft in Form einer „Datenkopie“ gibt es nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Dabei ist umstritten, ob die Auskunft nun auch auf elektronischem Weg kostenfrei anzubieten ist.
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu undhttp://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/schufa-datenschuetzer-pruefen-praktiken-wegen-neuer-datenschutzregeln-a-1212221.html
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