Besonders für weniger Vermögende sind Mindestbeträge ein Problem. Bislang war es auch möglich, einzelne Fünf- oder Zehn-Euro-Scheine zu ziehen, nun geht oft unter 50 Euro nichts mehr.
Für Bezieher von Grundsicherung, AlG II, aber auch für Schüler, Azubis und Studierende, deren Kontostand ohnehin meist auf Kante genäht ist, könne dies unangenehm werden, meinen Verbraucherschützer.
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