Der Rat der EU für Inneres und Justiz hat am 4. Juni 2018 dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission COM(2016)723 für eine Laufzeit von drei Jahren bis zu einer Restschuldbefreiung ohne Auflagen (z.B. einer Quote) zugestimmt. Dies hat Kai Henning in seinem Newsletter mitgeteilt und auch darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsauschuss des EU Parlaments für eine fünfjährige Laufzeit ausgesprochen hat. Nach den ungeschriebenen Regeln des europäischen Gesetzgebungsverfahrens muss jetzt in den sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament eine Lösung gefunden werden. Quelle: Kai Henning Inso-Newsletter 6-18
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