Ein Mann, der mit seiner Behinderung eigentlich eine Erwerbsminderungsrente hätte bekommen müssen, stellte wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt den Rentenantrag nicht. Stattdessen beantragte er nur die deutlich niedrigere Grundsicherung. Dadurch sind ihm mehr als 50.000 € Rentenleistungen entgangen. Der Bundesgerichtshof spricht dem Mann einen Anspruch auf Schadensersatz zu.

Siehe https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2392/http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=86170&anz=130&pos=0&Blank=1