Spielsüchtige in Nordrhein-Westfalen haben nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Recht auf ein freiwilliges Hausverbot in Spielhallen. Dafür fehle die gesetzliche Grundlage. Mehr dazu im Newsletter der Schuldnerhilfe Essen:

https://www.schuldnerhilfe.de/fileadmin/media/ueber_uns/pressemitteilungen/Newsletter_fairplay_07-2018_.pdf

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration