Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes erläutert die einzelnen Voraussetzungen genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung.

https://www.der-paritaetische.de/publikationen/arbeitshilfe-die-ausbildungsduldung-nach-60a-abs-2-s-4-ff-aufenthg-praxistipps-und-hintergr/

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration