In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages begrüßten die geladenen Gesundheitsexpert*innen in weiten Teilen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (VEG) soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige soll ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ,,passive“ Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern. Diese Regelung soll rückwirkend gelten und den „überproportionale(n) Anstieg der Beitragsrückstände bei den Krankenkassen (bei freiwillig Versicherten im Dezember 2017 insgesamt 6,3 Milliarden Euro; monatlich etwa 120 Millionen Euro mehr)“ reduzieren helfen (GKV-VEG-Entwurfsbegründung, S. 20). Zudem wird eine Pflicht der Krankenkassen eingeführt, bei Beitragsrückständen frühzeitig auf mögliche Sozialleistungsansprüche hinzuweisen (§ 16 Absatz 3b SGB V n.F.) und die Möglichkeit der rückwirkenden Änderung der Bei-tragsfestsetzung wird erweitert (§ 240 Absatz 1 SGB V n.F.).

https://www.bundestag.de/presse/hib/-/572310http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf

 

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