Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sollen zum 1. Januar 2019 angepasst werden. Die Beträge je Bedarfsstufe erhöhen sich dann um fünf bis acht Euro.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/hoehere-regelbedarfe-in-der-grundsicherung-und-sozialhilfe.html