Die Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros sind oft teuer für säumige Zahler.
Undurchsichtig ist die Praxis der Inkassobüro: hohe Einigungsgebühren oder verklausulierte Erklärungen in den Vordrucken mit nachteiligen Folgen. Bei einem Check von über 200 Ratenzahlungsvorschlägen von 45 verschiedenen Inkassobüros hat die Verbraucherzentrale NRW viele Tricks sichtbar gemacht. Für eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung wurden in rund 60 % der geprüften Fälle Entgelte erhoben. Dass die Gesamtforderung mitsamt den Kosten für die Vereinbarung ungeprüft schriftlich anerkannt wird, mussten Schuldner in über 80 % der Fälle erklären.
Beinahe jede zweite Vereinbarung war mit einer Lohnabtretung verbunden, sodass bereits bei kleineren Verzögerungen bei den Ratenzahlungen das Inkassobüro den Arbeitgeber anschreiben und direkt ohne Gerichtsbeschluss auf den Lohn zugreifen kann. Unlauter scheint auch bei 20 % der vorliegenden Vereinbarungen, dass die Verjährung der Forderung nicht geltend gemacht werde oder sich die Verjährungsfrist verlängere. Fatal, wenn Forderungen somit 30 Jahre Bestand haben.
Das Fazit der VZ NRW lautet: der Gesetzgeber muss Extrakosten und Ausverkauf von Verbraucherrechten stoppen!

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