Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 23.10.2018 – 21 O 53/17 – rechtskräftig entschieden, dass die Kosten für ein Basiskonto höher ausfallen können als die für ein „normales“ Girokonto. Die Kosten müssten allerdings angemessen sein. Quelle: beckaktuell-newsletter vom 23.10.18

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