Der Bundestag hat das Teilhabechancengesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft und hat zum Ziel, neue Beschäftigungschancen für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zu schaffen. Dazu wird ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II zur Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt. Außerdem wird der bestehende Lohnkostenzuschuss in § 16e SGB II erneuert. Für die erfolgreiche Anbahnung und Stabilisierung der geförderten Arbeitsverhältnisse ist grundsätzlich eine ganzheitliche Betreuung verpflichtend vorgesehen. Damit könnte auch die Soziale Schuldnerberatung für diesen Personenkreis eine besondere Bedeutung bekommen.
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