Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. In der ab Januar 2019 gültigen Fassung sind die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder in den ersten drei Einkommensgruppen zwischen sechs und 10 Euro angehoben. Die Bedarfskontrollbeträge (Selbstbehalte) und die Einkommensgruppen sind nicht verändert worden.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/index.php
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