Vermieter*innen müssen Mieter*innen künftig vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Diese und weitere Änderungen sind zum 01.01.2019 in Kraft.
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