Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder in den ersten drei Einkommensgruppen werden ab Januar um bis zu 10 Euro angehoben. Die Bedarfskontrollbeträge (Selbstbehalte) und die Einkommensgruppen sind nicht verändert worden.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/index.php