Seit dem 01.01.2019 gelten neue Freibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die PKH-Bekanntmachung 2019 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde am 31.12.2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2018, 2707) veröffentlicht. Der Einkommensfreibetrag für Rechtsuchende wurde auf 491 € angehoben, der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit beträgt jetzt 223 €. Eine ausführliche Darstellung von Prof. Zimmermann nebst weiteren Materialien und Rechenbögen findet sich auf der Seite des Infodienstes Schuldnerberatung Baden Württemberg.
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